

Was sich alles im Jahr 2020 für Verbraucher ändert
Das neue Jahr hält wichtige Änderungen bereit, auf die sich Verbraucher einstellen sollten. Manche Neuerungen sind erfreulich, denn sie werden für mehr Geld sorgen. Denn zum Beispiel der Mindestlohn und die Renten erhöhen sich. Reisende müssen möglicherweise ihr Transportmittel überdenken und wer über eine Eigentumssanierung nachdenkt, kann dies getrost in Angriff nehmen.

Erhöhung der Renten
Die Renten werden zum 1. Juli 2020 steigen, was viele Rentner freuen wird. In Westdeutschland gibt es eine Erhöhung um 3,15 Prozent und in Ostdeutschland um 3,92 Prozent. Das kann für einige der 21 Millionen deutschen Rentner aber auch Nachteile mit sich bringen. Denn sie müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn ein jährlicher Rentenbetrag von 9.000 Euro überstiegen wird, und müssen ggf. nachträgliche Forderungen ausgleichen. Bereits jetzt sind 5 Millionen Rentner zur Steuererklärung verpflichtet. Daneben gibt es noch eine Neuerung bei den Betriebsrenten. Hier müssen ab 2020 weniger Krankenkassenbeiträge gezahlt werden.
Erhöhung beim Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2020 von 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde. Alle zwei Jahre wird er aktuell neu festgelegt. Mitte 2020 wird es dann wieder eine Empfehlung für weitere Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns ab 2021 geben. Wenn die Bundesregierung zustimmt und eine entsprechende Verordnung erlässt, gibt es ab 2021 wiederum einen neuen Mindestlohn.

Erhöhung beim Azubi-Mindestlohn
Auch Auszubildende können sich ab 2020 über mehr Lohn freuen. Wer im neuen Jahr eine Berufsausbildung anfängt, soll im ersten Jahr mindestens 515 Euro erhalten. In den Folgejahren sollen die Beträge dann Schritt für Schritt weiter erhöht werden, bis die festgelegte Grenze von monatlichen 620 Euro erreicht ist. Auch im zweiten und dritten Ausbildungsjahr soll es künftig mehr Geld geben. Voraussichtlich werden durch die neuen Azubi-Mindestlöhnen etwa 115.000 Menschen Vorteile haben. Denn bis 2017 verdienten viele Auszubildende noch weniger als 400 Euro monatlich. Besonders betroffen waren Friseur-Azubis.
Steueränderung für Bahn- und Flugtickets
Der im öffentlichen Nahverkehr bereits vorhandene günstige Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent soll nun auch auf Tickets im Fernverkehr ausgeweitet werden. Auf diese Weise soll das umweltfreundliche Transportmittel Bahn beliebter werden. Wenn die Mehrwertsteuer bei Fahrtfahrten von 19 auf 7 Prozent sinkt, können Vielfahrer außerdem einiges sparen. Denn die Bahn hat bereits bekanntgegeben, die Senkung an ihre Kunden weiterzugeben. Aktuell müssen sich Bundesrat und Bundestag noch einig werden. Auf eine erhöhte Steuer für Flugtickets hat sich die Bundesregierung für den Klimaschutz bereits geeinigt. Je nach Strecke wird sich das Flugticket für Inlands- und EU-Flüge ab April 2020 um etwa 6 bis 17 Euro erhöhen. Bei längeren Flügen können es auch 10 oder 18 Euro mehr werden. Das Gesetz zur Änderung des Luftverkehrssteuergesetzes wurde schon im Oktober beschlossen, nun hat auch der Bundesrat zugestimmt.

Telefon-Service für Akut-Patienten
Für Kassenpatienten gibt es ab dem 1. Januar 2020 eine wichtige Änderung. Wenn sie akute Gesundheitsprobleme haben und einen Arzttermin brauchen, können sie Hilfe per Telefon-Service erhalten. Die Nummer 116 117 war bisher außerhalb der normalen Praxiszeiten zu nutzen. Jetzt wird sie zum Rund-um-die-Uhr-Service, der sogar am Wochenende weiterhilft, so dass auch die Erste-Hilfe-Stellen der Krankenhäuser entlastet werden. Unter der Service-Nummer bekommen die Patienten eine Einschätzung zur individuellen Dringlichkeit. Ggf. wird ihnen eine geeignete Praxis oder ein Krankenhaus genannt, wo sie vorsprechen können. Auch freie Termine werden unter der Telefonnummer angeboten. Kein Patient soll mehr länger als vier Wochen auf einen Arzttermin warten müssen.

Gesundheits-Apps über die Krankenkasse
Durch das Inkrafttreten des sogenannten Digitalen-Versorgung-Gesetzes (DVG) sollen Patienten bestimmte Gesundheits-Apps, die auf dem Handy genutzt werden können, ärztlich verschrieben und von der Kasse bezahlt bekommen. Das können zum Beispiel digitale Anwendungen sein, die dabei helfen, Medikamente regelmäßig einzunehmen, Depressionen oder Rückenschmerzen zu lindern. Auch Schwangere und Diabetiker können von den Apps profitieren. Für das DVG sollen nur Apps zugelassen sein, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Datensicherheit, Datenschutz und Funktionalität geprüft worden sind. Der verschreibende Arzt muss eine entsprechende Diagnose angeben, damit die App zur Kassenleistung wird.
Masern-Impfpflicht für Kinder
Da Masern immer mehr zum Problem geworden sind, hat der Bundestag zum 1. März 2020 ein Gesetz zur Masern-Impfpflicht beschlossen. Eltern müssen nun in Schulen und Kitas vor der Aufnahme ihrer Kinder nachweisen, dass diese geimpft worden sind. Auch für Kinder, die bereits in die Kita oder Schule gehen, muss ein entsprechender Nachweis erfolgen, und zwar bis zum 31. Juli 2021. Wer gegen diese Pflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 2500 Euro rechnen.

Hebammen-Ausbildung als Hochschulstudium
Eine Änderung gibt es auch für künftige Hebammen. Sie erlernen den Beruf künftig im Rahmen eines Hochschulstudiums. Diese neue Ausbildung steht ab 2020 mit einem 3- bis 4-jährigen Bachelor-Studium zur Verfügung. Darin enthalten ist ein großer Praxisanteil. Am Ende des Studiums steht die staatliche Abschlussprüfung.
Niedrigere Steuern auf Damen-Hygieneprodukte und E-Paper
Einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz soll es künftig auf Damen-Hygieneprodukte wie Tampons und Binden geben. Die Mehrwertsteuer wird von 19 auf nur noch 7 Prozent gesenkt. Davon werden viele Frauen profitieren. Für Waren des täglichen Bedarfs gilt eigentlich schon lange der ermäßigte Mehrwertsteuersatz. Nur waren Hygieneprodukte für Frauen davon bisher ausgenommen. Auch für elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher wird die Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf 7 Prozent sinken, hat die Bundesregierung beschlossen. Damit gibt es nun eine Gleichstellung von gedruckten und digitalen Büchern, Zeitungen und Zeitschriften.
Sanierung von eigenen Gebäuden
Für Gebäudesanierungen gibt es ab 2020 eine steuerliche Förderung. Wenn Eigentümer in ihrer Eigentumswohnung oder ihrem Haus eine Dämmung an Wänden, Decken oder Dächern vornehmen, werden sie für drei Jahre steuerlich gefördert. Auch wer digitale Anlagen einbaut, um Energie zu sparen, oder in die Erneuerung von Heizungen investiert, wird vom Staat belohnt. Eine Voraussetzung ist allerdings, dass die Immobilie älter als zehn Jahre ist. Diese neue Möglichkeit der Förderung soll für zehn Jahre bestehen. Geplant ist, dass 20 Prozent der Kosten bzw. höchstens 40.000 Euro pro Immobilie (auf drei Jahre verteilt) von der Steuerschuld abgezogen werden.
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