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Recht und Steuern: das alles ändert sich 2021

Das Jahr 2021 bringt eine Reihe rechtlicher und steuerlicher Änderungen mit sich. Einige der wichtigsten davon sind im folgenden Überblick kurz zusammengefasst.

Solidaritätszuschlag entfällt für rund 90 Prozent der Steuerzahler

Eine von vielen Steuerzahlern seit Langem erwartete Änderung ist der weitgehende Wegfall des Solidaritätszuschlages nach rund 30 Jahren. Wer als Single im Jahr nicht mehr als 73.000 Euro brutto verdient, ist künftig von dieser Abgabe befreit; bei einem Ehepaar mit zwei Kindern liegt die entsprechende Grenze bei einem Jahresbrutto von 151.000 Euro. Insgesamt liegen rund 90 Prozent der deutschen Steuerzahler unterhalb dieser Grenzen. Steuerpflichtige mit höheren Einkommen zahlen nur noch einen anteiligen Solidaritätszuschlag, und nur diejenigen, die als Single mehr als 109.000 Euro oder als Paar mit zwei Kindern mehr als 221.000 Euro brutto im Jahr erhalten, müssen den „Soli“ weiterhin in voller Höhe entrichten.

Höherer Grundfreibetrag und mehr Kindergeld

Der Grundfreibetrag, mit dem das Existenzminimum steuerfrei gestellt wird, erhöht sich 2021 auf 9.744 Euro. Für 2022 ist eine weitere Anhebung auf 9.984 Euro geplant. Wer Kinder hat, erhält ab Januar 2015 für jedes Kind 15 Euro mehr Kindergeld im Monat. Für das erste und zweite Kind beträgt es künftig jeweils 219 Euro monatlich, für das dritte Kind sind es 225 Euro. Vom vierten Kind an werden jeweils 250 Euro im Monat gezahlt. Erhöht werden auch der steuerliche Kinderfreibetrag, der um 288 Euro auf nunmehr 5.460 Euro steigt, sowie der Erziehungs- bzw. Ausbildungsfreibetrag, der künftig bei 2.928 Euro liegt.

Mindestlohn steigt weiter – neue Homeoffice-Pauschale

Beim Mindestlohn gibt es eine vierstufige Anpassung nach oben. Im Januar 2021 steigt er zunächst um 15 Cent auf 9,50 Euro pro Stunde. Im Sommer 2022 soll er dann bei 10,45 Euro pro Stunde liegen. Parallel dazu erfolgen Anhebungen einiger branchenspezifischer Mindestlöhne, so zum Beispiel im Dachdecker- oder Elektrohandwerk. Durch den höheren Mindestlohn reduziert sich die maximal mögliche Arbeitszeit für Minijobber von 48 auf 47 Stunden im Monat. Wird regelmäßig mehr gearbeitet, fällt der Betreffende unter die Sozialversicherungspflicht. Wer von zu Hause aus arbeitet, kann künftig pauschal 5 Euro pro Homeoffice-Tag steuerlich absetzen, allerdings nur für maximal 120 Tage im Jahr. Zu beachten ist dabei allerdings, dass diese Pauschale nicht zusätzlich zur Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro jährlich gewährt wird, sondern auf diese angerechnet wird. Die neue Regelung ist vorerst auf zwei Jahre befristet.

CO2-Steuer wird neu eingeführt – Kfz-Steuer steigt

Erstmalig wird ab Januar 2021 die neu eingeführte Steuer auf Kohlendioxidemissionen erhoben. Sie beträgt zunächst 25 Euro für eine emittierte Tonne CO2. Der ADAC schätzt, dass sich Benzin dadurch um rund 7 Cent pro Liter verteuern wird, bei Diesel dürfte sich der Aufschlag voraussichtlich auf 8 Cent belaufen. 2025 sollen dann sogar 55 Euro je Tonne CO2-Emission fällig werden. Wer einen langen Arbeitsweg hat, wird jedoch im Gegenzug durch eine höhere Pendlerpauschale etwas entlastet. Vom 21. Entfernungskilometer an soll sie künftig 35 Cent statt bisher 30 Cent betragen. Die Kfz-Steuer soll ab 2021 stärker an den Verbrauch beziehungsweise an die CO2-Emissionen gekoppelt werden. Für Fahrzeuge mit Benzinmotor, die 195 Gramm CO2 pro Kilometer oder mehr ausstoßen, erhöht sich die Kfz-Steuer durchschnittlich um 130 Euro jährlich. Bei Dieselfahrzeugen sind es rund 100 Euro mehr. Emittiert ein Auto pro Kilometer weniger als 95 Gramm CO2, dann vermindert sich die Steuer gegenüber dem bisherigen Betrag um etwa 30 Euro im Jahr. Betroffen sind von den Neuregelungen jedoch nur Neuwagen, die nach dem 31. Dezember 2020 zugelassen worden sind. Elektroautos bleiben auch 2021 von der Kfz-Steuer befreit, weil die bis Ende 2020 geltende Regelung um fünf weitere Jahre verlängert wurde.

Einfachere Spenden – höhere Umsatzsteuer

Spenden für mildtätige Zwecke werden künftig etwas entbürokratisiert. Statt bis zu 200 Euro jährlich können künftig bis zu 300 Euro im Jahr mit einem „vereinfachten Zuwendungsnachweis“ geltend gemacht werden. Statt einer Spendenquittung ist dann nur noch ein Ausdruck aus dem Online-Banking, ein Kontoauszug oder ein Beleg über eine Bareinzahlung notwendig. Für Verbraucher bedauerlich ist die Erhöhung der Umsatzsteuer ab Januar 2021. Sie war jedoch insofern absehbar, als die Umsatzsteuersenkung im Zuge der Coronakrise von Anfang an bis zum Jahresende 2020 befristet war. Künftig liegt die Umsatzsteuer also wieder bei 19 Prozent beziehungsweise ermäßigt 7 Prozent.

Hartz-IV-Sätze steigen erneut

Bei den Hartz-IV-Sätzen gibt es zum 1. Januar 2021 eine weitere Erhöhung. So beträgt der Regelsatz für Alleinstehende und Alleinerziehende dann 446 Euro monatlich statt bislang 432 Euro. Personen, die mit anderen Bedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten monatlich 401 Euro statt 389 Euro. Gleichzeitig erhöht sich der Regelsatz für Kinder bis zu einem Alter von fünf Jahren um 33 Euro und liegt künftig somit bei 283 Euro monatlich. Für sechs- bis 13-jährige Kinder erhöht sich der monatliche Betrag um einen Euro auf 309 Euro. 14- bis 17-jährige Jugendliche bekommen nun 373 Euro statt bisher 328 Euro. Für nicht erwerbstätige Volljährige, die jünger als 25 Jahre sind und noch im Haushalt ihrer Eltern leben, steigt der Satz von 345 Euro auf 357 Euro im Monat.


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