Aschaffenburg: Unterwegs ohne passende Fahrerlaubnis und ohne Zulassung
Am 27.11.2021 gegen 15:00 Uhr wurde ein Fahrzeuggespann, bestehend aus einem Kleintransporter Renault und einem Wohnwagen, einer Schleierfahndungskontrolle durch eine Streifenbesatzung der Autobahnpolizei unterzogen. Am Renault waren niederländische Ausfuhrkennzeichen angebracht, am Wohnanhänger lediglich ein Wiederholungskennzeichen. Bei der weiteren Überprüfung stellte sich heraus, dass der 37jährige rumänische Staatsangehörige lediglich im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B war. Der Wohnanhänger hatte jedoch eine zulässige Gesamtmasse von 1.000 kg, das Zugfahrzeug von 2.700 kg. Somit war das zulässige Gesamtgewicht von 3.500 kg überschritten. Für diese Fahrzeugkombination wäre einer Fahrerlaubnis der Klasse BE oder einer Erweiterung der Klasse B (B96) nötig gewesen. Der Wohnwagen hätte zudem eine eigene Zulassung aufweisen müssen. Zulassungsfreie Anhänger in den Niederlanden dürfen ein Gewicht von 750 kg nicht überschreiten. Die Weiterfahrt wurde daher unterbunden und das Wiederholungskennzeichen sichergestellt.
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