

Großostheim-Ringheim: 13-Jähriger auf unzulässigem Elektrofahrrad unterwegs – Polizei ermittelt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Vermutlich war sich der 13-Jährige keiner Schuld bewusst, als er am Samstagabend mit seinem außergewöhnlichen Elektrofahrrad durch Ringheim fuhr. Einer Streife der Polizeiinspektion Aschaffenburg fiel das etwas ungewöhnliche Gefährt auf und schaute sich die Sache näher an.
Bei der Kontrolle in der Hasselstraße stellten die Beamten schließlich fest, dass das Elektrofahrrad des Teenagers bis zu 40 km/h schnell werden kann und dabei nicht einmal in die Pedale getreten werden muss. Außerdem hatten sich seine Eltern nicht um die notwendige Versicherung gekümmert.
Da das spezielle Gefährt nicht unter die Regelung für Pedelecs oder S-Pedelecs fällt, hätte der junge Fahrer einen Führerschein für ein Leichtkraftrad benötigt. Die Polizei Aschaffenburg führt nun Ermittlungen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Die Polizei warnt davor, solche Fahrzeuge, wie sie meist im Internet verkauft werden, zu kaufen um damit auf öffentlichen Verkehrsgrund zu fahren. Denn diese Art von Fahrzeugen dürfen weder auf Straßen, Gehwegen oder in Fußgängerzonen benutzt werden und können bei einer Missachtung des Verbotes strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen.
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