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Das ändert sich alles im Jahr 2025: Zahlreiche Neuerungen in sämtlichen Bereichen

Das Jahr 2025 bringt für Hausbesitzer, Autofahrer, Rentner, Eltern und Verbraucher einige bedeutsame Neuerungen und Veränderungen mit sich. Das umfasst unter anderem Steuererleichterungen, finanzielle Verbesserungen bei der Rente, Pflegeleistungen oder beim Mindestlohn. Auf der anderen Seite drohen steigende Preise, etwa höhere Belastungen in den Bereichen Energie, Ernährung sowie Umwelt und Mobilität.

Was ändert sich 2025 für Rentner, Eltern und Arbeitnehmer?

Rentenreform: Rentner können sich freuen, denn zum 1. Juli 2025 steigt die Rente bundesweit um 3,5 Prozent. Ab dann gilt für alle Rentner in Deutschland ein einheitliches Rentenrecht und die bisherige Ungleichheit zwischen Ost- und Westdeutschland wird damit endgültig beseitigt.

Kindergeld: Die Erhöhung des Kindergeldes im Jahr 2025 gilt als sicher. Wie hoch die Erhöhung ausfällt, ist aufgrund der kürzlich beendeten Ampelkoalition noch nicht entschieden. Das Kindergeld soll 2025 jedoch um fünf Euro pro Kind und Monat erhöht werden wird. Das bedeutet, für jedes Kind erhalten Eltern ab 2025 monatlich 255 Euro. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag steigt. Er erhöht sich rückwirkend für 2024 um 228 € auf 6.612 €. Angepasst wird auch der Kinder-Sofortzuschlag für von Armut bedrohte Familien oder solche mit geringem Einkommen. Er soll um 5 Euro auf 25 Euro je Kind und Monat steigen.

Einkommensgrenze für Elterngeld: Die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, ändert sich. Für Paare und Alleinerziehende sinkt sie ab April 2025 auf 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen (bisher 200.000). Von der Änderung betroffen sind Geburten ab dem 1. April 2025.

Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn betrug im laufenden Jahr 12,41 Euro brutto in der Stunde. Mit dem Jahreswechsel 2025 steigt die unterste Lohngrenze auf 12,82 Euro. Davon profitieren vor allem Menschen, die im Niedriglohnsektor beschäftigt sind, so etwa Frauen und Menschen in Ostdeutschland oder Beschäftigte in Mini- und Teilzeitjobs. Das Jahr 2025 bringt aber auch vielen Beschäftigten, die mehr als den Mindestlohn verdienen, eine Gehaltserhöhung. Denn in Folge der Mindestlohnerhöhung steigen auch ihre Einkommen.

Minijob und Grundfreibetrag: 2025 erhöht sich die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs von 538 auf 556 Euro. Gleichzeitig steigt das Einkommen, bis zu dem keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss, rückwirkend zum 1. Januar 2024 von bisher 11.604 auf 11.784 Euro und im Jahr 2025 dann auf 12.084 Euro.

Wohngeld: Das Wohngeld steigt zum 01.01.2025 um ca. 30 Euro, das sind im Schnitt 15 %. Da sowohl die Höhe der anrechenbaren Miete wie auch die Einkommensgrenzen gestiegen sind, haben 2025 gegebenenfalls dann auch Haushalte, die bisher knapp über der Höchstgrenze lagen, nunmehr Anspruch auf Wohngeld.

Was ändert sich 2025 für Motorrad- und Autofahrer?

Kfz-Versicherungen: Mit dem Jahreswechsel 2025 gelten neue Typklassen für Fahrzeuge. Millionen Autobesitzerinnen und -besitzer erhalten eine neue Einstufung bzw. bekommen für ihren Wagen eine neue Typklasse. Das bedeutet für einige Fahrzeugmodelle wird die Kfz-Haftpflicht-Versicherung teurer, hingegen für andere günstiger. Für die Mehrheit ändert sich die Typklasse 2025 jedoch nicht.

Neue Abgasnorm für Motorräder: Ab 2025 tritt die neue Abgasnorm Euro 5+ in Kraft. Des Weiteren wird bei Reifenumbauten eine TÜV-Abnahme Pflicht. Die Pflicht zur TÜV-Abnahme betrifft grundsätzlich alle ab dem 1. Januar 2020 produzierten Reifen. Eine weitere Neuerung 2025 ist auch das Onboard-Diagnose-System (OBD) II. Die neuen Regelungen bringen nicht nur erhöhten Aufwand sondern auch zusätzliche Kosten mit sich.

Neue TÜV-Plakette: Im Jahr 2025 müssen alle Fahrzeuge zur Hauptuntersuchung, die eine orangefarbene Plakette auf dem hinteren Kennzeichen tragen. Kleinkrafträder, Roller, S-Pedelecs und bestimmte Kleinkraftfahrzeuge erhalten im kommenden Jahr 2025 in Deutschland ein grünes Versicherungskennzeichen.

Führerscheinumtausch: Für Menschen unter 80 Jahre ist 2025 ein Führerscheinumtausch fällig. Der alte Papier-Führerschein muss von allen Jahrgängen ab 1971 bis zum 19. Januar 2025 gegen den neueren Scheckkartenführerschein eingetauscht werden. Nur die vor 1953 Geborenen dürfen die Papiervariante dann noch nutzen.

Was ändert sich 2025 für Verbraucher?

Pflegeversicherung: Zum 1. Januar 2025 wird der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Gleichzeitig werden auch die Leistungsbeträge für Pflegeleistungen um 4,5 Prozent angehoben. Die Erhöhung umfasst auch das Pflegegeld. Zudem wird ab Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag für Ersatz- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 Euro eingeführt. Der Jahresbetrag kann je nach Bedarf für beide Leistungen genutzt werden. Der Anspruch auf Ersatzpflege besteht im Unterschied zu bisher dann ab sofort. Aktuell gilt als Voraussetzung für einen Anspruch auf Ersatzpflege noch die 6-Monatsfrist. Die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen schon sechs Monate lang zu Hause gepflegt haben.

Elektronische Patientenakte: Für alle gesetzlich Versicherten wird Anfang 2025 die elektronische Patientenakte (ePA) eingeführt. Sämtliche Patientendaten, die bisher an verschiedenen Orten abgelegt sind, werden dann digital zusammengeführt. Arztpraxen und Krankenhäuser erhalten so Zugriff auf alle relevanten Daten des Patienten.

Briefporto und Versandkosten: Briefe und Postkarten werden ab 1. Januar 2025 teurer. Der Standardbrief kostet ab dann 95 Cent statt wie bisher 85 Cent und die Postkarte kostet nun ebenfalls 95 Cent statt wie bisher 70 Cent. Auch Pakete, die Verbraucher beim Post-Konzern DHL selbst aufgeben, sind von der Teuerung betroffen. Hier beträgt die Preissteigerung etwa 7,2 Prozent. Das bedeutet das Pakete bis zu fünf Kilo 2025 stolze 7,69 statt 6,99 Euro kosten.

Benzin, Öl und Gas Preise: Der seit einigen Jahren geltende CO2-Aufschlag auf Öl und Gas soll die Nutzung fossiler Energieträger unattraktiver machen und so zum Klimaschutz beitragen. Die Kosten der sogenannten CO2-Steuer sind zwar grundsätzlich von den Unternehmen zu tragen, da sie es sind die die fossilen Energieträger in Verkehr bringen bzw. mit ihnen arbeiten. Aus diesem Grund wurden sie gesetzlich verpflichtet, Emissionsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Letztlich werden die Kosten aber an die Endverbraucher weitergegeben. Die CO2-Steuer wird 2025 von der Bundesregierung kräftig angehoben, was mit erheblichen finanziellen Mehrbelastungen verbunden ist. Die Preise für Benzin, Diesel, Heizöl, Erdgas werden ansteigen. Auch die Heizkosten und indirekt sogar der Strompreis werden teurer. Besonders wer in schlecht sanierten Häusern wohnt, muss sich warm anziehen.

Deutschlandticket: Das Deutschlandticket-Abo wird ab Januar 2025 teurer. Der Preis wird von bisherigen 49 auf 58 Euro monatlich angehoben. Für alle Abonnenten, die bisher nicht bestätigt haben, dass sie das Ticket zu den neuen Konditionen weiter nutzen möchten, endet das Abo automatisch zum 31.12.2024.

Restmüll-Verbot: Ab 2025 dürfen bestimmte Stoffe nicht mehr im Restmüll entsorgt werden. Davon betroffen sind Bioabfälle, Kunststoffe, Elektrokleingeräte (wie z. B. Kopfhörer, alte Handys oder Ladegeräte) und gefährliche Stoffe (wie z. B. Abbeizmittel, Gifte, Altöl, verunreinigtes Heizöl, quecksilberhaltige Gegenstände. Batterien oder Akkus etc.). Auch Alttextilien dürfen 2025 nicht mehr in der Restmülltonne entsorgt werden. Ab dem 1. Januar 2025 sind alle ausrangierten Kleidungsstücke überhaupt alle alten Textilien zu sammeln und im Altkleidercontainer zu entsorgen. Das umfasst auch Bett- und Tischwäsche, Hand-, Trocken- und Badetücher oder Vorhänge etc.

Was ändert sich 2025 für Hausbesitzer?

Digitale Stromzähler: Bis 2032 sollen herkömmliche Stromzähler mit Drehscheibe durch Smart Meter ersetzt werden. Bis 2025 war bereits eine Umrüstung auf freiwilliger Basis möglich. Ab 2025 die Umrüstung auf Smart Meter für bestimmte Haushalte allerdings verpflichtend. Betroffen sind Verbraucher mit einem Jahresverbrauch zwischen 6000 und 100.000 Kilowattstunden (kWh) sowie Anlagenbetreiber mit einer installierten Leistung zwischen sieben und 100 Kilowatt (kW).

Stromumlage: Die Stromumlage für Endkunden wird generell am Ende eines Jahres für das kommende Jahr festgelegt. Sie macht zusammen mit der Stromsteuer und weiteren Abgaben etwa ein Drittel des Strompreises aus. Für das Jahr 2025 beträgt die Umlage insgesamt 2,651 ct/kWh. Das sind 68,42 % mehr als im Vorjahr, was im Vergleich mit 2024 einen deutlichen Anstieg bedeutet. Betroffen von der Erhöhung sind private Haushalte, Gewerbebetriebe und Unternehmen.

Grundsteuer-Reform: Ab 2025 sind die bisher erhobenen Grundsteuersätze unzulässig. Gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichts führten die bisherigen Berechnungen zu einer ungerechten Besteuerung, da sie auf veralteten Werten von 1964 in Westdeutschland und 1935 in Ostdeutschland beruhen. Ab dem Jahreswechsel 2025 gilt für alle bebauten und unbebauten Grundstücke künftig eine Grundsteuermesszahl von 0,34 Promille. Davon ausgenommen sind Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum. Für diese gilt eine einheitliche Grundsteuermesszahl von 0,31 Promille. Die Reform führt in manchen Fällen zu einer Entlastung für Eigentümer:innen. Daher sollten alle Besitzer von Immobilien gegebenenfalls eine Überprüfung und Anpassung ihrer Steuerbescheide in Erwägung ziehen.

Was ändert sich 2025 für Unternehmen?

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Hersteller, Händler, Importeure von bestimmen Produkten, Dienstleistungserbringer und Kleinstunternehmen müssen für Produkte und Dienstleistungen, die sie nach diesem Termin in den Verkehr bringen bzw. für Verbraucher erbringen, bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Damit soll erreicht werden, dass Menschen mit Behinderungen aber auch ältere Menschen gleichberechtigt und diskriminierungsfrei am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Die Barrierefreiheit ist Pflicht u. a. für Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone, Selbstbedienungsterminals oder Verbraucherendgeräte für Telekommunikationsdienste, aber auch Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, Telekommunikationsdienste, Bankdienstleistungen, elektronische Tickets und Ticketdienste, etc.

Preissteigerung im nationalen Emissionshandel: Ab dem 1. Januar 2025 wird der Preis im nationalen Emissionshandel angehoben. Er steigt um 10 Euro pro Tonne CO2. Jede Tonne kostet dann 55 Euro statt wie bisher 45 Euro. In der Folge werden sich aller Voraussicht nach auch die Preise für fossile Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas und Benzin verteuern.

Verbot bestimmter Plastikverpackungen: 2025 tritt ein neues EU-Gesetz in Kraft, das Hersteller von Einwegkunststoffgetränkeflaschen dazu verpflichtet, solche Getränkeflaschen nur noch unter bestimmten Voraussetzungen in Verkehr zu bringen. Die hauptsächlich aus Polyethylenterephthalat bestehenden Einwegflaschen dürfen ab Januar 2025 nur noch verkauft werden, wenn sie zu mindestens 25 Masseprozent aus recycelten Rohstoffen, sogenannten Kunststoffrezyklaten bestehen.


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