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Alzenau: Alkoholisiert mit E-Scooter unterwegs - 45-Jähriger leicht verletzt - Hinweise der Polizei

Ein alleinbeteiligter Verkehrsunfall am Mittwochnachmittag endete für einen 45-Jährigen im Krankenhaus. Ein Atemalkoholwert deutlich über einem Promille hat für diesen zudem eine Strafanzeige zur Folge.

Nach derzeitigen Erkenntnissen war der 45-jährige türkische Staatsangehörige am Mittwoch gegen 13:25 Uhr mit seinem E-Scooter "Am Spital" unterwegs. In einer Rechtskurve verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem Gartenzaun. Der Mann, der keinen Helm getragen hat, wurde im Bereich des Kopfes verletzt und musste vor Ort durch den Rettungsdienst versorgt werden.

Im Zuge einer ersten Befragung durch eine Streife der Alzenauer Polizei wurde bei dem 45-Jährigen Alkoholgeruch festgestellt. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab ein Ergebnis von rund 1,8 Promille. Dies hatte für den Mann eine Blutentnahme im Krankenhaus sowie eine Strafanzeige wegen einer Gefährdung des Straßenverkehrs zur Folge.

Im Zusammenhang mit dem Fahren von E-Scootern gibt die Unterfränkische Polizei die folgenden Hinweise:

  • Das Mindestalter für das Fahren mit einem E-Scooter liegt bei 14 Jahren
  • Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Bei alkoholisiertem Fahren werden Bußgelder erhoben und es kann der Führerschein entzogen werden
  • E-Scooter-Fahrer dürfen nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren
  • Das Tragen eines Helmes ist nicht vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen, um schwere Kopfverletzungen zu verhindern.
  • Der E-Scooter benötigt eine gültige Versicherung und ein entsprechendes Kennzeichen
  • Das Fahren zu zweit auf dem E-Scooter ist untersagt

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