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Gebrauchtwagenkauf: Worauf sollten Käufer beim Autokauf achten?

Nicht jedes besonders günstige Angebot erweist sich auch als Schnäppchen. Insbesondere beim Gebrauchtwagenkauf gibt es viele Dinge, die unbedingt beachtet werden sollten. Sonst kann es zu einem großen Reinfall werden. Nachfolgend wird detailliert beschrieben, worauf es bei der Auswahl ankommt.

Angebote von verschiedenen Modellen vergleichen

Vorteilhaft ist es, dass es im Internet zahlreiche Verkaufsplattformen für Gebrauchtwagen gibt. Jeder Interessent hat daher die Möglichkeit, sich einen Wagen nach seinen Wünschen auszuwählen. Die beste Möglichkeit bietet ein Vergleich verschiedener Angebote. Daran lässt sich dann schon ein realistischer Preis erkennen. Bietet jemand ein vergleichbares Modell deutlich günstiger an als die anderen Anbieter, ist schon mal große Vorsicht geboten. Manchmal haben Verkäufer aber einen triftigen Grund für extrem günstige Angebote. Der häufigste Grund ist, dass der Wagen aus persönlichen Gründen möglichst schnell verkauft werden soll.

Den Standort berücksichtigen

Auch der Standort spielt natürlich eine entscheidende Rolle. Muss der Gebrauchtwagen aus einer Entfernung von mehreren Hundert Kilometern abgeholt werden, fallen dafür zusätzliche Kosten an. Noch schlimmer ist es, wenn das Fahrzeug abgemeldet ist und keinen TÜV mehr hat. Dann muss der Gebrauchtwagen mit einem Abschlepper oder mit einem Autotrailer transportiert werden. Das wird meistens sehr teuer. Deshalb ist es zumeist aus Kostengründen vorteilhaft, wenn sich die Überführung einfach gestaltet.

Den Gebrauchtwagen genau ansehen

Grundsätzlich reicht es nicht aus, sich das Fahrzeug nur von außen anzusehen. Der erste Eindruck kann trügen. Sieht ein gebrauchtes Fahrzeug von außen noch sehr schön aus, kann es sich trotzdem um ein Unfallfahrzeug handeln. Ob das der Fall ist, kann aber sogar ein Laie feststellen. Weist irgendein Fahrzeugteil eine leichte Farbabweichung vom Rest auf, dann ist an dieser Stelle schon einmal etwas repariert worden. Besonders auffallend wird es beim Blick unter der Haube. Sowohl die Unterseite der Motorhaube als auch die Traversen sollten den gleichen Farbton aufweisen wie die Karosserie. Nur dann ist mit ziemlicher Sicherheit noch keine größere Lackierung am Gebrauchtwagen vorgenommen worden.

Die Technik überprüfen

Es ist auf jeden Fall sinnvoll, sich vom technischen Zustand des Gebrauchtwagens zu überzeugen. Da die Motorhaube zur Überprüfung der Lackierung ohnehin noch geöffnet ist, kann auch gleich eine nähere Ansicht des Motors vorgenommen werden. An der Oberseite befindet sich zumeist eine Abdeckung. Diese muss jedoch nicht unbedingt abmontiert werden, weil die darunter liegenden Bereiche ohnehin nicht besonders aussagekräftig sind. Viel interessanter ist ein Blick zum unteren Bereich des Motors. Dabei sollten die Keilriemen für die Lichtmaschine sowie für den Antrieb des Klimakompressors in Augenschein genommen werden. Von enormer Bedeutung ist aber, ob sich im unteren Bereich des Motors Ölablagerungen oder Verunreinigungen durch andere Flüssigkeiten, wie beispielsweise Kühlflüssigkeit befinden. Falls das der Fall sein sollte, weist der Motor oder eine externe Komponente eine Undichtigkeit auf. Bei einer längeren Fahrt kann es aufgrund einer Undichtigkeit zu einem großen Schaden kommen.

Um eine Probefahrt bitten

Der Käufer sollte den Verkäufer darum bitten, eine Probefahrt machen zu dürfen. Bei einem bereits abgemeldeten Fahrzeug ist es natürlich nicht möglich, auf einer öffentlichen Straße mit dem Wagen zu fahren. Es reicht aber schon aus, wenn nur ein paar Meter auf dem privaten Grundstück des Verkäufers gefahren werden können. Der Interessent erfährt dabei, wie der Motor startet, wie sich die Gänge einlegen lassen und auch, ob die Kupplung schon stark verschlissen ist. Greift die Kupplung erst, wenn das Pedal schon fast die obere Stellung erreicht hat, dann deutet dies auf einen großen Verschleiß an der Kupplung hin. Dann wird mit Sicherheit schon bald ein Kupplungswechsel erforderlich sein.

Bei einer Probefahrt, auch wenn es sich nur um ein paar Meter handelt, erfährt der Käufer auch, wie die Lenkung und die Federung reagieren. Reagiert die Lenkung nicht direkt, oder fühlt sich die Federung etwas schwammig an, dann ist das Fahrwerk schon sehr stark verschlissen. Bei dieser Gelegenheit sollte auch gleich geprüft werden, ob die Beleuchtung und alle anderen elektrischen Komponenten einwandfrei funktionieren. Nur dann, wenn der Käufer ein wirklich gutes Gefühl für das Fahrzeug hat und sich darin wohlfühlt, kommt ein Kauf überhaupt infrage.

Serviceheft und Rechnungen zeigen lassen

Zu jedem Gebrauchtwagen gehört auch ein Serviceheft. Dieses sollte möglichst lückenlos geführt sein. Dadurch wird schon mal sichergestellt, dass der Wagen regelmäßig gewartet wurde. Noch besser ist es aber, wenn auch entsprechende Rechnungen dazu verfügbar sind. Dann kann der Käufer sofort erkennen, ob auch schon größere Wartungen, wie beispielsweise Zahnriemenwechsel oder Ähnliches erfolgte. Im eigenen Interesse ist es schon empfehlenswert, sich im Voraus über alle anfallenden Wartungsarbeiten für das jeweilige Modell zu informieren. Das Internet bietet dazu reichlich viele Informationsquellen. Im Netz findet auch jeder Interessent Informationen zu den Schwachpunkten eines jeden Fahrzeugmodells.

Je besser alle Wartungen und eventuell erfolgte Reparaturen nachgewiesen werden können, desto aufschlussreicher ist es für den Interessenten. Falls ein Verkäufer die Dokumente nicht herausrücken möchte, oder irgendwelche fadenscheinige Ausreden für das Nichtvorhandensein hat, sollte sich der Käufer doch lieber nach einem anderen Angebot umsehen. Das ist dann auf jeden Fall ein Indiz dafür, dass etwas mit dem Fahrzeug nicht stimmt.

Vorsicht beim Abschluss des Kaufvertrags

Im Kaufvertrag sollte das Fahrzeug exakt beschrieben werden, sodass niemals Missverständnisse auftreten können. Zudem sollten bekannte Mängel oder Schäden aufgelistet sein. Oftmals stehen Floskeln im Vertrag wie „gekauft wie gesehen“ oder irgendetwas anderes. Solche Aussagen sind jedoch völlig unwirksam. Einige Verkäufer schreiben gerne, dass es sich um ein Bastlerfahrzeug handelt und daher jede Gewährleistung ausgeschlossen ist. Solche Vereinbarungen sollte der Käufer jedoch nur dann unterschreiben, wenn es sich auch tatsächlich um ein Bastlerfahrzeug handelt. Mit derartigen Vereinbarungen lässt sich die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung umgehen.

Falls es sich aber um ein fahrbereites Fahrzeug handelt, sollte der Käufer niemals freiwillig auf die Sachmängelhaftung verzichten. Der Ausschluss dieser Haftung wird oftmals von Hobbyschraubern verlangt, die ihr Geld mit der Instandsetzung älterer Autos verdienen. Jeder Käufer eines Gebrauchtwagens sollte sich niemals zu etwas drängen lassen, das ihm missfällt. Das Angebot an gebrauchten Fahrzeugen ist groß genug. Da braucht keiner irgendwelche faulen Kompromisse einzugehen.


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