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Hösbach / A3: Zwei Motorradfahrer mit waghalsigen Fahrmanövern auf der A 3 unterwegs

Zwei junge Kradfahrer konnten am Samstag gegen 12:30 Uhr an der Anschlussstelle Aschaffenburg-Ost von drei Polizeibeamten gestoppt werden, welche sich gerade auf dem Weg zum Dienst befanden. Die Heranwachsenden, beide 20 Jahre jung, waren zuvor an der Anschlussstelle Hösbach in Richtung Frankfurt auf die A 3 aufgefahren. Dort ist die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Einhausung auf 100 km/h begrenzt. Zu dieser Zeit herrschte ein reges Verkehrsaufkommen.

Schon beim Auffahren beschleunigten sie ihre Maschinen extrem stark und überholten im Anschluss mehrere Fahrzeuge auf allen drei Fahrspuren im „Zickzackkurs“. Sie überholten die vor ihnen fahrenden Fahrzeuge links und rechts und nutzten die kleinsten Lücken auf der stark befahrenen A 3 zum Vorwärtskommen. Mehrere Fahrzeuge wurden dabei gefährdet und mussten stark abbremsen, nachdem sie von den Motorradfahrern geschnitten wurden. Einer der Heranwachsenden fuhr dabei zeitweise nur auf dem Hinterreifen, im Fachjargon auch „Wheelie“ genannt. Der hinterherfahrende Freund filmte die äußerst riskante Fahrweise mit einer angebrachten Helmkamera.

Pech für die beiden Raser war, dass sie einen Pkw überholten und schnitten, in welchem drei Polizisten saßen, welche sich auf dem Weg zur Arbeit befanden.

Als die zwei 20jährigen an der Anschlussstelle Aschaffenburg-Ost von der Autobahn abfuhren und an der roten Lichtzeichenanlage anhalten mussten, konnten die drei Polizisten aufschließen und die beiden kontrollieren. Eine hinzugerufene Streifenbesatzung der Autobahnpolizei übernahm schließlich die Sachbearbeitung. Zur Rede gestellt gaben die 20jährigen an, nur einen „Sound-Check“ im Tunnel durchgeführt zu haben.

Was für die beiden Motorradfahrer vielleicht nur ein „cooles Fahrmanöver“ war, stellt sich rein rechtlich betrachtet erheblich schwerwiegender dar. Neben einer Gefährdung des Straßenverkehrs und Nötigung wird hier auch der neu eingeführte Paragraph § 315d StGB „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ geprüft. Die waghalsige Fahrweise und die damit verbundene Gefahr des Kontrollverlustes birgt erhebliche Risiken für andere Verkehrsteilnehmer. Um einen Zuwachs an Geschwindigkeit zu erreichen wird die Fahr- und Verkehrssicherheit außer Acht gelassen und der Verlust der Kontrolle über das Fahrzeug in Kauf genommen. Das Filmen der Fahrmanöver spornt die Teilnemer noch weiter an, um sich auf Social-Media-Kanälen oder bei Gleichgesinnten profilieren zu können.

Dass es sich hierbei nicht nur um einen Spaß handelte, wurde den 20jährigen spätestens klar, als ein Abschleppwagen kam und ihre geliebten Motorräder auflud.

Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Aschaffenburg wurden die Führerscheine zur Vorbereitung der Einziehung sichergestellt. Außerdem wurden die Helmkamera und die Smartphones als Beweismittel sichergestellt. Die beiden Motorräder, an welchen der sogenannte „db-Killer“ ausgebaut war (Erhöhung der Lautstärke der Auspuffanlage um einen besseren Sound zu erzielen) wurden ebenfalls sichergestellt. Ein technisches Gutachten soll feststellen, ob an den Motorrädern Veränderungen vorgenommen wurden, welche zu einer Leistungssteigerung geführt haben. Einer der 20jährigen darf mit seinem Führerschein der Klasse A2 gedrosselte Krafträder bis 35 kW Leistung fahren. Allerdings nur, wenn diese nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. Das genutzte Kraftrad, ein Superbike Kawasaki Ninja, hat eine bauartbedingte Leistung von 95,5 kW. Selbst wenn die Drosselung auf 35 kW ordnungsgemäß erfolgte, hätte er diese Maschine nicht fahren dürfen. Damit beging er ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, da für dieses Superbike die Fahrerlaubnisklasse A nötig gewesen wäre.

Zeugen, welche sachdienliche Angaben machen können bzw. gefährdet oder genötigt wurden, werden gebeten sich unter der Telefonnummer 06021/857-2530 mit der Verkehrspolizeiinspektion Aschaffenburg-Hösbach in Verbindung zu setzen.


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