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Alles zum Steuertransparenzgesetz 2023 - was sich für private Gelegenheitsverkäufer auf Ebay (Kleinanzeigen) & co. ändert

Mit der Einführung des Steuertransparenzgesetzes (PStTG) sind Verkaufsplattformen wie Ebay verpflichtet, private Verkäufe an die Finanzämter zu melden. Wer betroffen ist, welche Handlungsschritte erforderlich sind und zu welchen Einschränkungen für Verkäufer das neue Gesetz führt, erfahren Sie hier. Die Vorschriften gelten ab Beginn des Jahres 2023.

Was ist der Zweck des Steuertransparenzgesetzes?

Mit der Einführung des PStTG hat der Gesetzgeber die EU-Richtlinie 2011/16/EU in nationales Recht überführt. Das Gesetz dient der Verbesserung der Steuertransparenz und der Bekämpfung der Steuerhinterziehung.

Das PStTG verpflichtet digitale Verkaufsplattformen wie Vinted, Ebay und Airbnb, Informationen über die von den Verkäufern generierten Umsätze zu sammeln und diese an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten sind angehalten, sich über die gewonnenen Informationen auszutauschen.

Den Steuerbehörden soll es zukünftig besser möglich sein, unbekannte Steuerfälle ausfindig zu machen. Die bisher geltende Gesetzeslage machte es für den Fiskus schwierig und oftmals unmöglich, zusätzliche Einnahmen, die Privatpersonen durch Nutzung privater Verkaufsplattformen erzielen, zu identifizieren.


Den Keller ausmisten und nicht mehr benötigte Sachen im Internet verkaufen - darauf müssen Sie ab sofort achten.

Welche Daten müssen die Plattformbetreiber an die Steuerbehörden melden?

Der Name, die Adresse sowie die Steueridentifikationsnummer eines Verkäufers zählen zu den meldepflichtigen Informationen, welche die Plattformbetreiber an das Bundeszentralamt für Steuern weiterzuleiten haben. Unter bestimmten Voraussetzungen haben sie den Inhaber des zum Account gehörigen Kontos zu erheben.

Das Gesetz verpflichtet die digitalen Plattformen zudem, die Umsätze der jeweiligen Verkäufer und die Art der Tätigkeit mitzuteilen.

Die Plattformbetreiber müssen die erhobenen Informationen selbstständig und regelmäßig auf Plausibilität überprüfen; beim Verdacht, dass die vom Verkäufer gemachten Angaben unrichtig sind, sind die Betreiber der Verkaufsplattformen angehalten, eine Korrektur anzumahnen. Sofern die betroffenen Verkäufer ihre Angaben nicht korrigieren, sind deren Nutzerkonten zu sperren. Die erzielten Erlöse behält in diesen Fällen der Plattformbetreiber ein.

Worauf müssen Sie als Verkäufer achten?

Die Vorschriften des Steuertransparenzgesetzes gelten bei privaten Geschäften erst, wenn Ihre Umsätze eine Höhe von mehr als 2.000 Euro pro Kalenderjahr übersteigen oder Sie jährlich mehr als 30 Artikel verkaufen. Diese Schwellenwerte gelten pro Plattform, was bedeutet, dass Sie beispielsweise Umsätze in Höhe von nicht mehr als 2.000 Euro bei Ebay und ähnliche Umsätze bei Airbnb erzielen dürfen, ohne von der Meldepflicht betroffen zu sein.

Sobald Sie diese Parameter überschritten haben, müssen die Plattformbetreiber die Angabe der meldepflichtigen Daten einfordern. Bleiben Sie die Eingabe der Daten schuldig, müssen Sie mit der Verweigerung von Auszahlungen und der Sperrung Ihres Nutzerkontos rechnen.

Müssen Sie infolge des Steuertransparenzgesetzes mehr Steuern zahlen?

Nein, denn weder ändern sich die Vorschriften über die Besteuerung von Verkäufern noch erhöht sich die Steuerlast. Tätigen Sie private Veräußerungsgeschäfte, bleiben Sie weiterhin steuerfrei. Es gilt nach wie vor eine Freigrenze in Höhe von 600 Euro.

Die Freigrenze gilt nicht, wenn Ihr wirtschaftliches Handeln in seiner Gesamtheit die Schwelle zur Gewerblichkeit überschreitet. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn Sie eine Vielzahl verschiedener Plattformen nutzen und mit den erzielten Erlösen Ihren Lebensunterhalt bestreiten.


Alternativ zum Internetverkauf bietet sich an, wieder lokale Flohmärkte zu besuchen. Hier spart man sich auch Ärger, wenn der Verkäufer die Ware falsch beschreibt oder diese beim Transport beschädigt wird.

Erbringen persönlicher Dienstleistungen

Crowdworking-Plattformen ermöglichen Ihnen, unter Nutzung einer Vermittlungsplattform persönliche Dienste zu erbringen. Dazu gehören beispielsweise die Erstellung von Logos oder das Abfassen von Texten auf Bestellung.

Die Regelungen über die Bagatellgrenzen, die beim Verkauf von Waren greifen, gelten nicht, wenn Sie Dienstleistungen auf Crowdworking-Plattformen anbieten.

Welche Schritte müssen Sie ergreifen?

Bleiben Sie beim Verkauf von Waren unterhalb der Bagatellgrenze, müssen Sie keine weiteren Maßnahmen treffen. Wenn Sie gelegentlich gebrauchte Gegenstände wie ein altes Smartphone oder Kinderbekleidung verkaufen, tangiert Sie die neue Regelung nicht.

Tätigen Sie regelmäßige Verkäufe, so sollten Sie fortan darüber Buch führen. Dokumentieren Sie alle relevanten Daten der jeweiligen Transaktion. Dazu gehören das Datum des Verkaufs, die für Sie entstandenen Kosten sowie die angefallenen Gewinne und Verluste. Bewahren Sie Belege auf, die den Ein- und Verkaufspreis dokumentieren. Notieren Sie zudem die entstandenen Transaktionskosten; dies sind normalerweise die Gebühren, die Sie an den Plattformbetreiber abführen.

In den meisten Fällen haben Nutzer von Verkaufsplattformen bereits ihre wichtigsten persönlichen Daten bei der Registrierung angegeben. Zumeist ist nunmehr die Steueridentifikationsnummer hinzuzufügen. Nutzer vor allem von Crowdworking-Plattformen erhielten in den vergangenen Tagen den Hinweis, dass Ihre Konten für Auszahlungen gesperrt seien, da die Übermittlung zusätzlicher Daten erforderlich sei. Bei den fehlenden Daten handelte es sich zumeist um die Steueridentifikationsnummer.

Die vorübergehende Auszahlungssperre ist kein Grund zur Panik. Nach Eingabe der erforderlichen Daten werden die Auszahlungen umgehend wieder freigegeben.

Welche Konsequenzen hat das Steuertransparenzgesetz für Sie?

Die Finanzbehörden sind fortan in der Lage, sich einen Überblick über Ihre im Internet getätigten Verkäufe zu schaffen. Die Höhe der Besteuerung sowie die Freigrenzen ändern sich nicht. Tätigen Sie häufige Verkäufe oder erzielen Sie hohe Umsätze, kann sich Ihre steuerliche Behandlung verändern. Im Einzelfall ist die Gründung eines Gewerbes erforderlich. Dies gilt insbesondere, wenn Sie durch Ihre Verkaufsaktivitäten Ihren Lebensunterhalt ganz oder zu wesentlichen Teilen bestreiten. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt beraten.

Können Sie als aktiver Verkäufer das Gesetz umgehen, wenn Sie Plattformen außerhalb der Europäischen Union nutzen?

Nein, denn die Vorschriften betreffen alle Plattformbetreiber, die Ihre Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union anbieten.


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