- Anzeige -
Zur Startseite

Bald wirds dunkel: EU-Leuchtmittelverbot - ab September 2023 gehen bei weiteren Lampentypen die Lichter aus

Im Jahr 2011 verabschiedete das Europäische Parlament eine neue Richtlinie, die darauf abzielt, den Einsatz gefährlicher Produkte in Elektro- und Elektronikgeräten zu reduzieren. Von Jahr zu Jahr fallen somit immer mehr Leuchtmitteltypen weg. Den Anfang machte damals die 60-Watt-Glühbirne. Ab September 2023 ist dann auch die Herstellung von Leuchtstoffröhren mit beispielsweise 36 Watt verboten. Und das, obwohl sie immer noch einen großen Anteil der Beleuchtung ausmachen.

Lagerbestände dürfen zwar noch verkauft werden, aber die meisten Hersteller haben ihre Produktion bereits eingestellt. Daher ist der Vorrat begrenzt und die Leuchtstoffröhren werden nach und nach aus dem Verkehr gezogen. Rund 40 Prozent der Unternehmen und Haushalte setzen noch hierzulande auf die Leuchtstofflampen. Für die Anwender bedeutet das, dass sie die Ausstattung ihrer Leuchtmittel in Betriebsstätten, Haushalten und Garagen in Kürze auf LED-Lampen umstellen müssen, oder sie legen sich einen größeren Vorrat an.

Nicht nachvollziehbar ist hier allerdings wie so häufig die Sinnhaftigkeit der EU, ein Verbot für die besagten Leuchtstoffröhren auszusprechen, obwohl die energiefressenden R7s-Halogenleuchtmittel (sog. Stablampe „Baustrahler“) noch weiterhin erlaubt sind. Im Vergleich zu den Leuchtstoffröhren haben diese einen wesentlich höheren Stromverbrauch, eine hohe Wärmeentwicklung sowie eine viel geringere Lichtausbeute.

Welche Leuchtmittel werden verboten und welche bleiben erlaubt?

Ab September 2023 ist die Herstellung von Leuchtstofflampen verboten. Das Hauptziel des Europäischen Parlaments besteht darin, die ökologischen Auswirkungen sowie die Energierechnungen von Einzelpersonen und Unternehmen zu minimieren.

Seit Februar 2023 dürfen keine Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel und keine Leuchtstofflampen in Ringform (T5, T9) hergestellt werden. Ab 25. August 2023 ist es verboten T5- und T8 Leuchtstofflampen in den Verkehr zu bringen. Zudem kommt ab 1. September 2023 das "Aus" für Halogenpins wie "G4", "GY6" sowie "G9". Wegen der schlechten Energiebilanz sollen Halogenleuchtmittel nicht mehr hergestellt werden. Aber auch hier gilt: Keine Regel ohne Ausnahme.

Nicht betroffen sind wie bereits angeführt Halogenlampen mit R7s-Fassung, sogenannte "Baustrahler". Nicht unter die EU-Verordnung fallen zudem Lichtquellen für die Not- und Signalbeleuchtung sowie Pflanzen und Insektenlampen, um nur einige Beispiele zu nennen. Des Weiteren sollen uns auch Energiesparlampen (ohne integriertes Vorschaltgerät) sowie Hochdruck-Entladungslampen und engstrahlende Lichtquellen über den 1. September hinaus erhalten bleiben. Diese Liste ist allerdings nicht vollständig.

Die Zukunft gehört den LEDs

LED-Lampen bieten weitaus mehr Vorteile als herkömmliche Glühbirnen. Sie punkten mit einer hohen Energieeffizienz und zudem behalten sie ihre gleiche Lichtleistung. Nutzer profitieren von einer „langen Lebensdauer“ von 20.000 bis 50.000 Stunden, welche aber in den meisten Fällen nicht erreicht wird. Nicht selten haben LEDs sogar eine kürzere Lebenserwartung wie ihre konventionellen Vorgänger.

Dabei sind es in der Regel nicht direkt die LEDs, sondern elektronische Bauteile wie Netzteile, welche frühzeitig „den Geist aufgeben“. In der Regel lassen sich alte Lampen aber problemlos auf LED-Leuchtmittel umrüsten.

LEDs beinhalten zudem keine schädlichen Chemikalien wie Quecksilber. Dabei ist Quecksilber doch gar nicht so schlimm wie alle immer sagen? Wieso fragen Sie sich jetzt? Schließlich umfasst auch noch im Jahr 2023 die Regelversorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen bei Zahnfüllungen im Seitenbereich Amalgam - einem Stoffgemisch, welches hauptsächlich aus Quecksilber besteht. Heißt im Umkehrschluss: Quecksilber im Körper ist ok, im Leuchtmittel aber nicht.

Auch wenn die LED in sehr vielen Anwendungsbereichen ihre Daseinsberechtigung hat, ist das beschlossene Verbot von Leuchtstoffröhren totale Idiotie. // Foto: © sunstock - istock.com


Gepostet in:
- Anzeige -