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Das ändert sich alles im Jahr 2024: die wichtigsten Änderungen im Überblick

Wie in jedem Jahr hat die Politik auch für das Jahr 2024 einige Änderungen und Neuerungen geplant. Einige davon sind gravierend und Verbraucher werden sie durchaus merken. Lesen Sie in folgendem Ratgeber, was unter anderem die Mehrwertsteuererhöhung in der Gastronomie für Folgen hat, welche Auswirkungen die Mauterhöhung hat und was Autofahrer zur CO2 Steuer wissen müssen.

Bürgergeld und gesetzlicher Mindestlohn: Beides wird angehoben

Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht, kann sich ab Januar 2024 über erhöhte Leistungen freuen. Die Regelsätze werden um etwa 12 Prozent angehoben. Bekamen alleinerziehende Leistungsempfänger bis zum 31.12.2023 einen monatlichen Betrag in Höhe von 503 Euro, liegt dieser ab 01.01.2024 bei 563 Euro. Wer Anspruch darauf hat, kann sich zudem über eine höhere Unterstützung beim Schulbedarf freuen. Bislang gab es einen Pauschalbetrag in Höhe von 116 Euro für Füller, Hefte und Taschenrechner. Ab 2024 wird dieser Betrag auf 130 Euro angehoben.

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 01. Januar 2024 erneut angehoben. Er liegt dann bei 12,41 Euro pro Stunde. Im August 2025 ist eine weitere Steigerung um wiederum 0,41 Euro geplant; dann liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,82 Euro in der Stunde. Etwa sechs Millionen Beschäftigte werden vom Anstieg des Mindestlohns bereits 2024 profitieren. Der nunmehr höhere Mindestlohn ab 2024 hat auch Auswirkungen auf die sogenannten Minijobs. Wer solch einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, soll ab 01.01.2024 538 Euro im Monat verdienen dürfen. Bisher lag der Grenzbetrag bei 520 Euro.

Wer Erwerbsminderungsrente bezieht, darf sich ab Juli 2024 freuen. Wie viel mehr es gibt, hängt vom Renteneintritt ab. Lag der Rentenbeginn zwischen 2001 und 2014, beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Bei einem Rentenbeginn zwischen 2014 und 2018, gibt es einen Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent.

Die Erhöhung der CO2 Steuer und deren Auswirkungen

Die CO2-Steuer wird 2024 unumstritten höher: Sie steigt dann von 30 auf 40 Euro pro Tonne CO2 an. Für Autofahrer bedeutet das, dass sowohl Benzin als auch Diesel im kommenden Jahr deutlich teurer werden. Was aber steckt eigentlich hinter der CO2-Steuer? Diese wurde im Jahr 2021 mit dem Ziel getroffen, dass Verbraucher auf CO2-arme Technologien umsteigen. Betroffen sind Benzin, Diesel, Gas und Flüssiggas. Als langfristiges Ziel ist geplant, dass der CO2-Ausstoß in Deutschland bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent reduziert werden soll. Egal ob beim Heizen mit Öl oder mit Gas oder an der Tankstelle: Von der CO2-Steuer ist jeder Bundesbürger betroffen. Aufgrund der Energiepreiskrise wurde im Jahr 2023 auf eine Erhöhung der CO2-Steuer verzichtet. Dafür steigt die Abgabe im Jahr 2024 stärker als angekündigt: Ab dem 1.01.2024 liegt der CO2-Preis bei 40 Euro statt der geplanten 35 Euro pro Tonne. Montan liegt die CO2-Abgabe für einen Liter Benzin bei sieben Cent für Benzin beziehungsweise acht Cent für Diesel. Ab Januar 2024 wird sie sich pro Liter auf 10 Cent für Benzin und 11 Cent für Diesel erhöhen.

Was Autofahrer noch wissen sollten

Wer für das Jahr 2024 den Kauf eines E-Autos plant, kann sich leider nicht mehr über eine so hohe Prämie freuen. Die Umweltprämie für kleine Elektroautos sinkt von 4.500 Euro auf 3.000 Euro. Als kleine E-Autos gelten alle Fahrzeuge, deren Nettolistenpreis 45.000 Euro nicht übersteigt. Liegt der Nettolistenpreis darüber, entfällt die Förderung komplett. Was Sie vielleicht noch nicht wussten: Insgesamt können Sie dennoch 4.500 Euro sparen. Die Förderung in Höhe von 3.000 Euro ist lediglich der Bundesanteil zum Umweltbonus. Zusätzlich sind alle Autohändler dazu verpflichtet, die Hälfte dieses Betrages als Rabatt beim Neuwagenkauf zu gewähren. Insgesamt kommt man beim Neukauf eines kleinen E-Autos also doch wieder auf einen Nachlass in Höhe von 4.500 Euro.

Etwa ab Mitte des Jahres 2024 gibt es dann eine weitere Neuerung. Alle neu zugelassenen Fahrzeuge müssen dann zwingend mit der sogenannten Blackbox ausgestattet werden. Sie zeichnet relevante Daten auf, dank derer Unfallgeschehen besser rekonstruiert werden können. Wer einen Neuwagen kauft, hat ab dem Jahr 2024 noch zahlreiche weitere Assistenzsysteme mit an Bord, denn diese sind laut einer aktuellen EU-Verordnung zwingend für Neuwagen vorgeschrieben. Neben der Blackbox zählen dazu auch der Geschwindigkeitsassistent, der Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner, der Notfall-Spurhalteassistent, ein Notbremslicht sowie der Rückfahrassistent. Dank dieser Neuerungen ist geplant, bis zum Jahr 2038 25.000 Menschenleben zu retten. Immerhin ist bei 95 Prozent aller Unfälle im Straßenverkehr menschliches Versagen die Ursache.

Sind Sie zwischen 1965 und 1970 geboren und besitzen noch einen rosa oder grauen Führerschein, sind sie dazu verpflichtet, diesen auszuwechseln. Das sollten Sie bis zum 19.01.2024 erledigt haben, denn sonst droht ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro. Ihren neuen Führerschein in Kartenform erhalten Sie gegen eine Gebühr von etwa 30 Euro.

Mehrwertsteuererhöhung in der Gastronomie

In einem Restaurant essen zu gehen, wird im Jahr 2024 definitiv teurer. Der Grund: Die Steuererleichterung fällt weg und der Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie wird auf 19 Prozent angehoben. Im Rahmen der Coronapandemie war diese auf 7 Prozent gesenkt wurden. Die Gastronomiebranche hatte natürlich dafür geworben, die Steuersenkung nicht auslaufen zu lassen. Gastronomen befürchten eine Pleitewelle, denn Normal- und Geringverdiener werden vermutlich weniger häufig in Restaurants essen gehen. Experten sprechen in diesem Zusammenhang von „der Gefährdung Tausender Existenzen, dem Verlust von Lebensqualität und gastronomischer Vielfalt“

Was bedeutet eine Mauterhöhung?

Auch bei der LKW-Maut gibt es im Jahr 2024 Neuerungen. Bislang hat die LKW-Maut dem Bund schon acht Milliarden an Einnahmen beschert. Bereits im Jahr 2027 könnten das mehr als 30 Milliarden sein. Der Grund: Die LWK-Maut sowohl auf Autobahnen ebenso wie auf Bundesstraßen wird deutlich ausgedehnt. Ab dem 01.07.2024 soll die Mautpflicht dann auch schon für Transporter ab 3,5 Tonnen greifen. Bisher gilt sie erst ab 7,5 Tonnen. Ausgenommen bleiben weiterhin alle Fahrten von Handwerksbetrieben. Natürlich geht die Speditionsbranche schon heute auf die Barrikaden und warnt vor deutlich steigenden Verbraucherpreisen. Für die Speditionen kommt ein weiterer Kostenpunkt hinzu, nämlich für Kosten des Ausstoßes klimaschädlichen Kohlendioxids. Ein Aufschlag von 200 Euro pro Tonne CO2 ist geplant. Emissionsfreie Lastwagen hingegen sollen bis Ende 2025 von der Maut befreit werden.

Das ändert sich 2024 für Auszubildende

Auch Auszubildende dürfen sich ab 2024 über mehr Geld in der Tasche freuen. Wer 2024 seine Lehre beginnt, erhält im ersten Ausbildungsjahr eine monatliche Vergütung in Höhe von 649 Euro. Diese Mindestausbildungsvergütung dürfen Ausbildungsbetriebe nicht unterschreiten.

Das ändert sich bei der Einkommensteuer

Während in vielen anderen Bereichen Erhöhungen für das Jahr 2024 geplant sind, kann man sich hinsichtlich der Einkommensteuer freuen. In Anpassung an die Inflation wurde diese angepasst. Der steuerliche Grundfreibetrag für Alleinstehende wird im Jahr 2024 von bisher 10.908 Euro auf 11.604 Euro angehoben. Für Verheiratete gelten entsprechend die doppelten Werte. Kurz erklärt: Wer unter diesem Einkommen liegt, muss keine Einkommensteuer bezahlen.

Neuerungen bei der Arbeitszeiterfassung

Arbeitnehmer sollten wissen, dass sie ab dem Jahr 2024 gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter elektronisch zu erfassen. Spezielle Vorgaben gibt es dazu nicht. Ob die Zeiterfassung über ein elektronisches System oder einfach über Stundenzettel funktioniert, bleibt jedem Betrieb selbst überlassen. Von diesem Arbeitszeiterfassungsgesetz ausgenommen sind lediglich kleine Betriebe mit maximal zehn Mitarbeitern.

Diese Neuerungen zum Kinderkrankengeld sollten Sie kennen

Berufstätige Eltern können sich von der Arbeit freistellen lassen, wenn ihr Kind erkrankt ist und eine Betreuung notwendig wird. Um das eigene Einkommen aufzufangen, gibt es das Kinderkrankengeld. Kinderkrankengeld wird statt wie bisher für maximal zehn Tage im Jahr nun für bis zu 15 Krankheitstage pro Kind gezahlt. Das gilt, bis das Kind ein Alter von zwölf Jahren erreicht hat. Kinderkrankengeld gibt es auch dann, wenn das Elternteil gemeinsam mit dem Kind stationär aufgenommen wird. Neu ist auch, dass eine ärztliche Bescheinigung erst ab dem vierten Krankheitstag notwendig ist.

Pfand ab 2024 auch für Milchprodukte

Beim täglichen Einkauf müssen sich Verbraucher 2024 auf besonders viele Neuerungen einstellen. Eine davon greift bereits zum 01. Januar 2024: Für alle Milchprodukte, die in Einwegflaschen aus Kunststoff verkauft werden, wird ein Pfand in Höhe von 25 Cent pro Flasche fällig. Damit werden zumindest diese Milchprodukte teurer. Der einfache Hintergrund ist, dass das Pfandsystem weiter ausgedehnt und Nachhaltigkeit gefördert werden soll. Auch die nicht ablösbaren Flaschendeckel, die man heute bereits von einigen Cola- und Wasserflaschen kennt, sollen ein fester Bestandteil werden. Ab 2024 werden diese sogenannten Tethered Caps bei allen Einweg-Getränkeverpackungen Pflicht. Dadurch soll die Umwelt geschont werden, indem weniger Plastedeckel in der Natur landen.

Das Wachstumschancengesetz

Vom Bundesfinanzministerium wurde weiterhin ein sogenanntes Wachstumschancengesetz entworfen. Laut diesem sind erhebliche steuerliche Entlastungen geplant. Eindeutig beschlossen ist das Gesetz noch nicht, ein Blick auf die geplanten Neuerungen lohnt dennoch.

Geplant ist unter anderem, dass Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung künftig bis zu einer Höhe von 1.000 Euro steuerfrei sind. Weiterhin soll der Pauschbetrag für den Verpflegungsmehraufwand von derzeit 14 Euro auf 15 Euro angehoben werden. Der Freibetrag für Zuwendungen an Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen soll von bislang 110 Euro auf 150 Euro steigen.


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