- Anzeige -
Zur Startseite

Aschaffenburg: Falsche Bankmitarbeiter - Zwei Abholer festgenommen - Vorführung am Amtsgericht

Am Donnerstagnachmittag konnten Beamte der Aschaffenburger Kriminalpolizei zwei Betrüger festnehmen. Diese waren nach einem Callcenterbetrug gerade im Begriff, die Bankkarte samt PIN einer Seniorin abzuholen. Die Kriminalpolizei Würzburg hat als Zentralstelle für das Betrugsphänomen die weiteren Ermittlungen mit der Staatsanwaltschaft übernommen.

Wie gehen die Täter vor?

Die Täter agieren häufig in Form von sogenannten „Fake-Anrufen“, bei denen sie sich als Mitarbeiter einer Sparkasse oder einer anderen Bank ausgeben. Die Betrüger kontaktieren ihre Opfer zunächst telefonisch und behaupten, es gäbe einen Verdacht auf eine betrügerische Abbuchung auf dem Konto des Opfers, etwa durch eine angebliche Onlinebestellung. Um die Situation zu klären, wird ein „Mitarbeiter“ zur Überprüfung der EC-Karte geschickt. In der Regel wird dem Opfer auch versichert, dass es sich um eine routinemäßige Maßnahme handelt, um Fingerabdrücke auf der Karte zu prüfen.

Fall in Aschaffenburg am Donnerstag

In dem aktuellen Fall kontaktierten die Betrüger eine Rentnerin und schickten in der Folge zwei Abholer an die Wohnadresse der Frau. Im Rahmen der Fahndung konnten die beiden Tatverdächtigen, eine 36-jährige Deutsche und ein 38-jähriger Eritreer, schließlich vorläufig festgenommen werden. Zu einem Vermögensschaden für die Rentnerin kam es glücklicherweise nicht.

Ermittlungen der Kriminalpolizei und Vorführung

Die Kriminalpolizei Würzburg ermittelt inzwischen als Zentralstelle für den Phänomenbereich zu dem Betrugsgeschehen in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg und prüft dabei auch mögliche Zusammenhänge zu weiteren ähnlich gelagerten Fällen.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde die 36-jährige Tatverdächtige am Freitagnachmittag dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs, der gegen strenge Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde.

Auch gegen den 38-jährigen Mann werden die Ermittlungen fortgesetzt. Bis zum Abschluss des Verfahrens wird auf die Unschuldsvermutung hingewiesen.


Gepostet in:
- Anzeige -